In einem Hotel in einem berühmten deutschen Kurort wurde um die Mittagsstunde eines Sommertages in einem unvermietetem Zimmer eine unbekannte männliche Leiche gefunden. Es handelte sich um einen älteren nackten Mann, der entspannt auf der linken Seite lag. Ein Auge war geschlossen, das andere geöffnet. Beide Betten waren benutzt. Den Papieren nach war der Tote der fünfzigjährige Kaufmann Walter S., der sich seit zwei Wochen im Kurort aufhielt. Niemand wußte, wie er in das verschlossene Zimmer gelangt war.
Erst als der Angestellte, der nachts an der Rezeption Dienst gehabt hatte, befragt wurde, stellte sich heraus, daß S. das Zimmer gegen drei Uhr in Begleitung einer unbekannten Dame gemietet hatte. Durch ein ansehnliches Trinkgeld hatte er es vermieden, einen Meldeschein auszufüllen.
Die Obduktion ergab, daß S. herzkrank war. Vor seinem Tode hatte er sexuellen Verkehr gehabt. Der Blutalkoholspiegel war recht hoch, wahrscheinlich hatte er kurz zuvor das vom Arzt verordnete Herzmittel genommen. Die Kombination des Herzmittels mit Alkohol hatte zusammen mit sexueller Erregung einen plötzlichen Herztod verursacht.
Schließlich meldete sich die Unbekannte, mit der S. gezecht hatte, bei der Kripo und brachte ihre Aussage zu Protokoll.
Es handelte sich um eine zweiundsechzigjährige Witwe, die S. in einer Nachtbar kennengelernt hatte. Da sie jünger aussah, als sie war, verliebte sich S. in sie. Nach reichlich Alkoholgenuß kamen sie in Stimmung und landeten in dem bewußten Hotel. Beide entkleideten sich. Als S. die Frau zu sich ins Bett zog, kam es bei ihm zu vorzeitiger Ejakulation. Im gleichen Augenblick sank er in sich zusammen, ein Auge hatte sich geschlossen, das andere starrte glasig die erschrockene Frau an. Zweifellos war er tot.
Sie geriet in Panik, kleidete sich an und schlich sich heimlich aus dem Hotel. Ihr Bericht deckte sich mit dem Ergebnis der Obdkution.
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Ein junger Sportler starb während eines Beischlafs mit einer Prostituierten. Die Obduktion ergab ausgedehnte Blutansammlungen im Gehirn, hervorgerufen durch den Riß einer Hirnarterie. Einige Tage zuvor war der Mann vom Barren gestürtzt und hatte danach Kopfschmerzen und Benommenheit verspürt. Todesursache war also eine traumatische Schädelblutung, die von einem Bluterguß nach einer zuvor erlittenen Schädelverletzung ausgegangen und dann durch den Koitus ausgelöst worden war.
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Verantwortlich für den Tod beim Koitus sind die starke Steigerung des Blutdrucks und vor allem erhebliche Blutdruckschwankungen, die durch die körperliche Belastung und die psychische Erregung hervorgerufen werden. Sie belasten den Kreislauf stark. Sind nun bereits krankhafte Veränderungen vorhanden, so wird der Geschlechtsverkehr zum auslösenden Moment.
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Im Königsforst bei Köln wurde an einem Augustnachmittag eine an einem Baum hängende Leiche von Pilzsuchern entdeckt. Die Leiche war männlich, über Armen und Beinen waren lange Damen-Nylonstrümpfe gezogen, den Oberkörper bedeckte ein seidener Spitzen-Unterrock. Unter dem Petticoat trug die Leiche vier Damenslips mit Spitzenbesatz, ein Menstruationshöschen, eine Damenbinde und eine Kinderwindel. Über den Kopf hatte sich der Mann eine Perücke aus langem Frauenhaar gestülpt. Die nackten Körperstellen waren teilweise mumifiziert, die bekleideten von Maden zerfressen. Tierfraß hatte auch das Gesicht und den Hals teilweise skelettiert. Als Todesursache wurde Erhängen festgestellt.
Es handelte sich bei dem Toten um einen sechundzwanzigjährigen Reserve-Leutnant, dessen sexuelle Abartigkeit aber nicht aufgefallen war. Er hatte sich im Wald seiner Kleidung entledigt und Damenwäsche angezogen. Dann war er auf den Baum gestiegen, hatte sich einen Nylonstrumpf und darüber eine Schlinge um den Hals gelegt, das andere Seilende und ein zweites Seil an einem Ast über sich befestigt. Am zweiten Seil hielt er sich fest und begann, auf einem Ast stehend, auf und nieder zu wippen. Dabei zog sich das Seil um den Hals straff und lockerte sich wieder. Die rhythmische Drosselung der Luftzufuhr und der Blick auf Nylonstrümpfe, Gummihandschuhe und ein Pornobild, die er unter den Baum gelegt hatte, sollten den Orgasmus auslösen. Als dieser kam, rutschten die Füße des Mannes vom Ast - es war sein letzter.
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Der zwölfjährige Schüler Robby suchte seine Selbstbefriedigung mit Hilfe eines Erhängungsmechanismus. In einem Versteck an einem Badesee hatte er ein Seil verborgen. Er legte Trainings- und Badehose ab und knotete das Seil etwa einen Meter über seinem Kopf an einem Ast fest, bildete mit dem anderen Ende eine Schlinge und legte sie sich um den Hals. Das Seil hatte dabei einen gewissen Spielraum. Es zog sich erst dann straff zu, wenn Robby in die Knie ging.
Er besaß schon Übung in dieser Art Masturbation. Er hatte sich noch immer rechtzeitig aufgerichtet und die Drosselung gelockert, bevor ihm die Einschnürung das Bewußtsein nahm. Als er eines Tages mit der Hand die Erregung noch zu steigern versuchte, kam der Orgasmus zu plötzlich. Noch bevor sich Robby wieder aufrichten konnte, verlor er das Bewußtsein...
Die Obduktion ergab Tod durch Strangulation. Eingetrocknete Flecken auf der Hand und am Oberschenkel wurden als Sperma identifiziert.
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Der sechsundzwanzigjährige, alleinstehende Arbeiter Martin K. wurde tot auf seinem Bett gefunden. Seine Leiche war in eine Plastikhülle gewickelt, der Kopf ruhte auf der umgeschlagenen Öffnung des Plastiksackes, nur ein kleiner Spalt ermöglichte die Luftzufuhr. Nach dem Aufschneiden der Plastikhülle verbreitete sich starker Fäulnisgeruch, am Mund hatte sich ein auffallend großer weißer Schaumpilz gebildet. An der Brust des Toten befand sich eine leere Blechdose, die das Lösungsmittel Methylenchlorid enthalten hatte. Es erzeugt beim Einatmen eine narkotisierende Wirkung.
Die Obduktion ergab Ersticken als Todesursache. K. hatte die Luftzufuhr mit Hilfe des Plastiksackes gedrosselt und sich durch das Methylenchlorid in einen rauschartigen Zustand versetzt, um masturbatorisch einen gesteigerten Orgasmus zu erreichen.
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Ein fünfundzwanzigjähriger Elektromonteur wurde tot in seinem Bett aufgefunden. Aus der Bettdecke ragte ein Kabel heraus, die Leiche lag unter der Decke. Die Hose des Schlafanzuges war bis zu den Knien herabgestreift, der Penis leicht erigiert, an der Öffnung befand sich eingetrocknetes Sperma.
Die linke Hand ruhte auf der Brust und umklammerte einen spiralförmigen, zwei Millimeter starken Kupferdraht; ein weiterer Draht, der zu einer engen Schlinge geformt worden war, steckte tief im After. Auf der Hand, der Brust und im Rektum wurden Strommarken gefunden.
Die Drähte waren über einen Stufenschalter, einen Transformator und einen Regelwiderstand mit der Steckdose verbunden. Bei eingeschaltetem Regelwiderstand und der vorgefundenen Stellung des Stufenschalters waren etwa 150 mA durch den Körper geflossen, eine unter diesen Bedingungen tödliche Stromstärke. Der elektrische Strom hatte Herzkammerflimmern verursacht, der Tod war durch Herzstillstand eingetreten.
Wie der Verunglückte auf diese seltsame Form der Masturbation gekommen ist, konnte naturgemäß nicht mehr festgestellt werden. Möglicherweise hatte ihm die sogenannte Elektro-Ejakulation bei Tieren als Vorbild gedient, die zur Gewinnung von Samen für künstliche Befruchtung vorgenommen wird. Das männliche Tier wird zu diesem Zweck narkotisiert, dann erfolgt bei allmählicher Steigerung der Spannung bei etwa 20 Volt und 150 mA durch rhythmische Stromstöße die Ejakulation.
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In Deutschland ereignen sich jedes Jahr einige Dutzend tödliche Unfälle durch diverse autoerotische Praktiken. Der Fall des englischen Politikers vor einigen Jahren ist vielleicht noch in Erinnerung. Meist läßt sich der autoerotische tödliche Unfall klar vom Selbstmord abgrenzen.
Durch Sauerstoffmangel wird (beim Mann) das sexuelle Lustgefühl erhöht. Das Gehirn reagiert mit Einengung des Bewußtseins, das tiefgelegene Sexualzentrum im Rückenmark wird strärker erregt. Hervorgerufen wird die Hypoxie durch teilweise Aufhängen oder Strangulieren, durch Plastikbeutel oder betäubende Dämpfe.
Diese Praktiken sind deshalb so gefährlich, weil sie nicht kontrolliert werden können. Statt des gewünschten Wollustgefühls tritt Bewußtlosigkeit ein, der Betroffene kann sich aus seiner Lage nicht mehr befreien und erstickt.
Neben der Peinlichkeit für die Hinterbliebenen sollten alle jene, die solche Praktiken ausüben, bedenken, daß der dadurch erlittene Tod keinen versicherungsrechtlich anerkannten Unfall darstellt. Ein solcher liegt deswegen nicht vor, weil sich das Opfer bewußt und freiwillig in die lebensgefährliche Situation begeben hat.